+49 160 92336947  Di und Do 9-12 Uhr Impressum | Datenschutz

Anmelden

Einloggen

Benutzername *
Passwort *
Angemeldet bleiben
Wir sind Teil der Flugschule Deutscher Aero Club Landesverband NRW.
Einige unserer Piloten besitzen eine Lehrberechtigung und bilden auf unseren Motorflugzeugen (SEP = Single Engine Piston) und unseren Motorseglern (TMG = Touring Motor Glider) aus:
sowohl in Grundausbildung („für Fußgänger“) als auch für Zusatzberechtigungen.
 
Einige Eckpunkte zum Erwerb einer Privatpiloten-Lizenz:
  • Mindestalter für den Erwerb der Lizenz: 17 Jahre
  • Gesundheit: Tauglichkeitszeugnis vom Fliegerarzt
  • keine gravierenden Verstöße gegen Gesetze (Verkehrsverstöße und andere Straftaten; Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg, Zuverlässigkeitsüberprüfung für Luftfahrtpersonal)
  • Ausbildung in einer Luftfahrerschule (ATO = Approved Training Organisation), dazu gehören
    • Ausbildung Praxis
Teil 1: Beherrschen des Flugzeuges vom Rollen am Boden, über Start, Flug in der Nachbarschaft des „Heimatflugplatzes“, Landung. Zunächst mit Lehrer, dann auch allein.
                                        
Teil 2: Überlandflüge, Landungen und Starts auf fremden Flugplätzen, auch auf größeren mit Kontrollzone. Wie oben zunächst mit Lehrer, dann auch allein.
 
Abschluß: Prüfungsflug
    • Ausbildung Theorie, von den Fächern hier nur die bedeutenderen:
    • Aerodynamik
    • Technik
    • Luftrecht
    • Meteorologie
    • Navigation
    • Sprechfunk und einiges mehr
 
Abschluß:
Theorie-Prüfung. Diese ist auch Voraussetzung für Überlandflüge ohne Lehrer.
Der Theorie-Unterricht findet in recht kompakter Form an den Wochenenden von Ende Oktober bis Anfang März statt. Er muß ergänzt sein durch Eigenstudium und Gespräche mit dem Praxis-Lehrer, möglichst auch schon vor Beginn des Theorie-Unterrichtes.
 
Also: Fliegenlernen ist kein „Spaziergang“ sondern eine Herausforderung, deutlich mehr als der Erwerb des Autoführerscheines – aber faszinierend.
 
Danach: Regelmäßig fliegen, sich weiterentwickeln, mindestens dabeibleiben; z. B. in der GfL. Hier helfen auch später Kollegen und Lehrer mit Rat und Tat - weiterhin faszinierend.
Wann sollte man anfangen? Idealerweise einige Monate vor Beginn des Theorie-Unterrichtes, damit man erste Flugerfahrung sammelt und im Theorie-Unterricht schon „mitreden“ kann.
 
Hinweise zu Lizenzen und Klassenberechtigungen:
Lizenz LAPL (A) (Light Aircaft Pilot Licence)  europaweit gültig 
Lizenz PPL (A)  (Privat Pilot Licence)  auch über Europa hinaus gültig
 
in diesen beiden Lizenzen Eintrag der Klassenberechtigung SEP (Motorflugzeug bis 4 Personen, bis 2000 kg) und / oder Klassenberechtigung TMG (Touringmotorsegler bis 2 Personen, bis 850 kg)
 
Die Klassenberechtigung TMG kann auch zu den Segelfluglizenzen LAPL (S) und SPL erworben werden.
 

 
Noch Fragen? Sicherlich, setzen Sie sich mit der GfL in Verbindung!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!